Dr. Christian Keller
Dr. Christian KellerRechtsanwalt / Fachanwalt / NotarFachanwalt für Erbrecht
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Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Keller, der in unserer schönen Stadt Mülheim an der Ruhr zuhause ist, hat das Rechtswesen quasi in die Wiege gelegt bekommen. Sein Vater, Dr. jur. Klaus Keller, legte bereits 1972 den Grundstein für die Kanzlei Dr. Keller. Diese Tradition und Leidenschaft für das Recht wurde 1998 von Dr. Christian Keller fortgeführ t, als er in di eväterliche die Kanzlei eintrat. Ein echtes Familienunternehmen, das auf jahrzehntelanger Erfahrung und tiefem juristischen Verständnis aufbaut.
Im Jahr 1987 begann Dr. Christian Keller sein Jurastudium an der Ruhr-Universität Bochum, das er 1993 abschloss. Danach ging es für ihn nach Australien: In Melbourne absolvierte er ein spannendes Auslandspraktikum bei der renommierten Anwaltssozietät MinterEllison. Von 1994 bis 1996 war er als Rechtsreferendar am Landgericht Düsseldorf tätig, wo er wertvolle Erfahrungen sammelte, unter anderem beim Senat für Wettbewerbs- und Kartellsachen des OLG Düsseldorf und in der Düsseldorfer Niederlassung der internationalen Kanzlei RAe Wessing.
Im Jahr 1995/1996 vertiefte Dr. Keller seine Kenntnisse weiter, indem er bei der Kanzlei von Wobeser y Sierra in Mexiko-City arbeitete. Während dieser Zeit schrieb er auch an seiner Promotion und lehrte als Dozent an der Universität Essen im Fach Wirtschaftsrecht. 1997 war ein bedeutendes Jahr für ihn: Am 08.10.1997 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und trat in die Kanzlei seines Vaters ein. Seine Promotion zum „Dr. jur.“ erlangte er 2003 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Dr. Keller nutzte seine Studien- und Referendarzeit auch für Sprachkurse in Frankreich und Spanien sowie für juristische Sommerkurse im Ausland. 1994 legte er erfolgreich die Prüfung zum staatlich anerkannten Übersetzer für Französisch vor der IHK Düsseldorf/Paris ab und ist seit dem 10.10.1994 auch als ermächtigter Übersetzer für den OLG-Bezirk Düsseldorf tätig.
Seit 2010 trägt Dr. Keller den Titel des Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht, seit 2011 für Arbeitsrecht und seit 2018 für Erbrecht. 2014 wurde er zum Notar bestellt.
Dr. Keller ist ein Experte in Bereichen wie Erbrecht, Arbeitsrecht,Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und gewerblichem Mietrecht. Besonders begeistert ihn am Beruf des Rechtsanwalts die Möglichkeit, kreativ und engagiert für die Interessen seiner Mandanten einzutreten.
Sein Engagement zeigt sich auch in seinen Mitgliedschaften bei verschiedenen juristischen Vereinigungen, darunter die Deutsch-Französische Juristenvereinigung (DFJ), die Association des Avocats de l’Automobile (AAA) in Paris und die Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung (DAJV).
Anwalt Dr. Christian Keller hat das „Qualitätssiegel für Fortbildung“ der Bundesrechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Das zeigt sein Bestreben, sich kontinuierlich in allen von ihm vertretenen Rechtsgebieten weiterzubilden – alles, um Ihnen die bestmögliche rechtliche Unterstützung zu bieten. Bei Dr. Keller Rechtsanwälte & Notar sind Sie in besten Händen.
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